Waffenrechtsstelle

Waffenrechtsstelle


  • Die Erteilung von Erlaubnissen nach dem Waffengesetzsetzt einen Antrag voraus. Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Formulare auf der Internetseite der Waffenrechtsstelle Bielefeld  aufzurufen, am Bildschirm auszufüllen und anschließend auszudrucken. Die Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich rechts.Die Bearbeitung von Anträgen nach dem Waffengesetz ist kostenpflichtig. Die Kostenpflicht entsteht, sobald der Antrag bei der Polizei eingegangen ist.

    Hinweis:
    Aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Überprüfungen kann Ihr Anliegen in der Regel nicht sofort und abschließend bearbeitet werden (z.B. Eintragung Waffenerwerb, Voreintrag, Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, etc.). Es empfiehlt sich daher, Anträge bzw. vorgeschriebene Anzeigen schriftlich zu übersenden. Nach durgeführter Überprüfung werden Sie dann informiert.Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:

    Polizeipräsidium Bielefeld
    -ZA 12-
    Kurt-Schumacher-Str. 46-
    33615 Bielefeld
    E-Mail: nwr.Bielefeld@polizei.nrw.de

    Waffenrecht | Polizei Bielefeld

    Sprechzeiten
    Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 15:00 Uhr
    Öffnungszeiten (Termine nur nach Vereinbarung)

    Ansprechpartner nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens:

    A – E: Frau Würth
    0521 545 – 3125

    F – L: Herr Rosenberg
    0521 545 – 3126

    M – R: Frau Straube
    0521 545 – 3129

    S – Z: Herr Valentin
    0521 545 – 3115