Waffenrechtsstelle

Waffenrechtsstelle


  • Die Erteilung von Erlaubnissen nach dem Waffengesetzsetzt einen Antrag voraus. Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Formulare auf der Internetseite der Waffenrechtsstelle Bielefeld  aufzurufen, am Bildschirm auszufüllen und anschließend auszudrucken. Die Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich rechts.Die Bearbeitung von Anträgen nach dem Waffengesetz ist kostenpflichtig. Die Kostenpflicht entsteht, sobald der Antrag bei der Polizei eingegangen ist.

    Hinweis:
    Aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Überprüfungen kann Ihr Anliegen in der Regel nicht sofort und abschließend bearbeitet werden (z.B. Eintragung Waffenerwerb, Voreintrag, Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, etc.). Es empfiehlt sich daher, Anträge bzw. vorgeschriebene Anzeigen schriftlich zu übersenden. Nach durgeführter Überprüfung werden Sie dann informiert.Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:

    Polizeipräsidium Bielefeld
    -ZA 12-
    Kurt-Schumacher-Str. 46-
    33615 Bielefeld

    Sprechzeiten:
    Di. von 13:30 – 15:00 Uhr
    Mi. von 08:30 – 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
    Do. von 08:30 – 12:00 Uhr
    Mo. und Fr. geschlossen