Prüfungstermine

Prüfung

Prüfungstermine 2024

Die Termine zur Hundeprüfungen findet ihr in der folgenden PDF

Nennungsformulare

Nennungsformulare für
VJP, VSwP, HZP, VGP:

 

Bitte anklicken
 http://jghv.de/index.php/service/formblaetter

Nennungsformular für
BP (Brauchbarkeitsprüfung):

Bitte anklicken

Brauchbarkeitsprüfung


 

Amtstierärztliche Auflagen bei Hundeprüfungen zum vorgeschriebenen Impfschutz gegen die Tollwut

–  Hunde, die auf Veranstaltungen (Prüfungen) geführt werden, müssen nachweislich unter wirksamen Impfschutz gem. § 1 Nr. 3 der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut stehen. Ein wirksamer Impfschutz ist gegeben, wenn die Impfung gegen die Tollwut mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, die der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder im Falle von Wiederholungsimpfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden ist, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.

–   Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung oder einen Impfpass zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:

◦  Name und Wohnort des Halters

◦  Rasse und Geschlecht des Tieres sowie die Farbe und besondere Kennzeichen, Datum der Impfung sowie Art, Hersteller und Kontrollnummer des verwendeten Impfstoffes.

◦  Die Impfbescheinigungen oder Impfpässe sind von dem Leiter der Veranstaltung für die Dauer der Veranstaltung einzusammeln und dem Beamten der Ordnungsbehörde auf Verlangen vorzuzeigen.

Herunterladen: Vorschriften_Tollwut_Hundeprüfung